Art. 146 Grundgesetz
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SLOGAN

Seit 23.05.2013
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Quelle : http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html

Nach diesem Artikel, der wohl mit bedacht mit erlassen wurde, da gerade in der Nachkriegszeit entstanden, besagt ganz klar das wir

    a) gar keine Verfassung besitzen nach der Verfassungsgerichte immer urteilen (wollen dem aber nicht entgegen wirken, sowie

    b) das von vornherein klar war, das dieses GG nicht dauerhaft Gültigkeit haben sollte, sondern nur solange, wie das Volk selbst eigenständig noch nicht in der Lage sein sollte, eine neue Verfassung in freier Entscheidung beschließen könnte, und

    c) heißt dies ebenso, das aber genau das auch von vornherein vorgesehen war.

Dies heißt unsererseits nun, das eine endgültig neue Verfassung erlassen werden sollte.

Dies wollen wir jedoch unter keinen Umständen einfach allein machen, sondern schlagen auch hier wieder nur etwas vor, wie es aussehen könnte. Wichtig jedoch auch, es muß von jedem Menschen, wer die Landessprache versteht, auch ohne große Bildung (also gar ohne Hauptschulabschluß) verstehen können muß.

Unser Vorschlag :