Mittel und Langfristige Änderungen
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05.06.2012
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SLOGAN

Seit 23.05.2013
Diese Dinge werden im laufe der Zeit geändert und sich den wirtschaftlichen und Menschenwürdigen Sinnmäßigkeiten angepasst. Diese Änderungen unterliegen jedoch alle einem vorraus zu gehendem Volksentscheid.

  1. Umkehrung des heutigen (Jahr 2012) standes von Besteuerung von Berechnung von Steuern und Abgaben bis mehr, oder weniger 50.000,- €, auf dann, es wird erst ab dem Betrag, der heutige 50.000,- Jahreseinkommen entspricht, berechnet. Heißt Freibetrag ist 50.000,- € Jahreseinkommen. Beiträge, Abgaben und Gebühren werden abgeschafft, und alle sozial und Strukturkosten werden aus Steuern geleistet, welche jene zahlen, die über 50.000,- € pro Jahr beziehen. Dies werden progressiv erhoben. Alles über eine Mrd. Vermögen, und 10 Mio. Jahreseinkommen wird mit 95% besteuert.

  2. Erhebung des Steuerbemessungsgrenze auf 10 Mio. €.

  3. Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 90%

  4. Erhebung des Eingangssteuersatzes auf 20% und dessen Erhebung auf 50.000,- €. Jeder € über 50.0000,- wird mit 20% besteuert.

  5. Arbeitslosengeld und Rente werden abgeschafft und dafür ein Lebensgeld von zunächst 2.000,- € eingeführt. Diese werden jährlich dem offiziellen Wachstum angepasst.

Ist einmal alles einigermaßen gleich, wird eine Steuer von dem, ab einem Einkommen von dem, was höchsten möglich ist, was nötig ist, erhoben, so das es allen Menschen gut geht und Leistung dennoch lohnt.

Entwicklungshilfe wird von derzeit rd. 0,4 auf 10% des BIP´s plus 90% dessen, was an Gewinnen aus Handel mit entsprechend Regionen erziehlt wird, an denen entrichtet, welche in den entsprechenden Regionen real ehrenamtliche Entwicklungshilfe leisten.

Eigene Ideen eintragen - wie die Zukunft aussehen sollte.