Wohnungsvermittlung
erstellt am 13.09.2015

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Grundsätzliches
Alles hier geschriebene gilt grundsätzlich für alle in einer Region lebenden Menschen, und nur der Einfachkeit halber hier nur in männlicher Form geschrieben, außer es geht auf einer Seite spezifisch um eine bestimmte Personen- gruppe.
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....gemeinsam ist alles genau so stark, wie die "Anzahl" der Gemeinschafts-
beiteiligten !






Dies wird künftig auf diese Seite ausgelager werden, da eine eigene Sache für sich. Aber später.

Die Wohnregeln stehen weiter unten im Kasten.

Im Okt./Nov.15 zogen wir nun mit den Leuten, die sich mit uns in der alten 3Zimmer Wohnung in der Neustadt, mit zwei Zimmer ohne Türen, aufgehalten haben, nach Gröpelingen, in ein Haus mit 3 Etagen, je zwei Zimmer, zwei Wohnungen - die oberste Etage gehört zur oberen, plus Keller für alle mit Garten. In Gröpelingen werden wir dann wenigstens jeder ein eigenes, abschließbares Zimmmer haben und es müssen nicht 3 bis 6 Personen zusammen im Wohnzimmer übernächtigen.

Dieses Haus kaufte die Gewoba eigens für den Zweck, das wir dort mit Obdachlosen, oder direkt davon bedrohten einziehen konnten, vermieteten es uns und nun leben wir dort seither darin. Einer wurde nun bereits weiter vermittelt - bei anderen gab es schon mit dem Amt Probleme. Leider verbietet uns heute die Gewoba dort Übernachtungsgäste, die über keinen gültigen Mietvertrag verfügen und ließen auch keinen Raum dafür frei, um dort spontan auch Menschen aufnehmen zu können, das aber zwingend erforderlich ist.

Wer dann bei uns wohnt, weil sonst Wohungslos - wird sodann in weiteren, dann eigenen Wohnungen vermittelt, wenn wieder einigermaßen auf den Beine. Dies läuft dann in drei möglichen, von den betroffenen selbst bestimmten, Varianten ab.

  1. Sie werden in kleinen, oder gar großen Gruppen gemeinsam in größeren Wohnungen als Wohngemeinschaft vermittelt, von denen aus sie dann wieder eigenverantwortlich was endgültiges suchen und dann auch eigenverantwortlich wieder umziehen können.
  2. Sie werden direkt in eigenen Wohnungen vermittelt, wo sie dann als Paar, langfristige, selbst bestimmte WG, oder einzelpersonen, voll eigenverantwortlich, ziehen
  3. Sie werden direkt in weiteren, quasie eigenen, Wohnungen vermittelt, in denen sie aber zunächst noch weiter begleitet werden, aber somit schon mal engere privatsphäre genießen können. Wann sie dann weiterhin selbst in unbegleitete Wohnungen umziehen

Im ersten Schritt werden dann jedoch von den betroffenen vollmachten verlangt, welche zur Sicherstellung der Miete, und des Zustandes des Mietobjektes, beiträgt, und sei es, das wir selbst uns aktiv darüber kümmern und es umsetzen müssen.

Jeder dieser betroffenen kann auch jederzeit selbst eine Wohnung suchen, oder ohne solche Vollmacht eine suchen lassen - was jedoch wohl weit schwieriger, bis kaum, oder gar nicht möglich sein wird.

Auf diesem Wege soll dazu beigtragen werden, das jedem Weg gerecht und allen, wie möglich, geholfen wird, ohne das sich jemand eingeschrängt, oder vernachlässigt fühlen muß, auch wenn man es nie allen gerecht macht kann.

Fakt ist, viele müssen erst wieder wohnen lernen, viele brauchen einfach nur die Info, wo sie eine Wohnung anmieten können, und viele müssen sich selbst gar erst einmal wieder "finden".

Zu alle diesem wollen wir beitragen, ohne jemanden damit zu sehr zu bevormunden.

Niemand sollte in Bremen, oder auch in ganz Deutschland auf der Straße schlafen müssen - weder Deutsche, noch Nichtdeutsche (Nationalitäten spielen hier nicht die geringste Rolle - außer rein juristisch).

Artikel 14 Bremer Landesverfassung besgt den Anspruch eines jeden in Bremen lebenden (ab Aufenthalt von 3 Monaten) Menschen, auf eine angemessene Wohnung, welches die Stadt zu fördern verpflichtet ist.

Da die Stadt dies nicht im ausreichenden Maße umsetzt, versuchen wird dies im Rahmen unserer technischen Möglichkeiten, zu tun, und die Stadt somit dazu zu bringen, dies endlich im ausreichenden Maße zu tun, und sei es, das sie dann uns dazu beauftragt - aber dann zu unseren Bedingungen. Schauen wir mal, was passieren mag.

Wohnregeln
wo nicht gleich eine eigene Wohnung gefunden wird.

Um mögliche Probleme innerhalb einer Wohnung, welche durch die Initiative von vermittelten Mietern angemietet werden, werden diese folgenden Regeln zum Wohnen aufgestellt, welche jeder Mietintesressent akzeptieren und dies per Unterschrift bekunden muß.

  1. Einen möglichen Haushaltsplan hat jeder zu befolgen, welcher von den Bewohnern selbst erstellt wird.
  2. Dieser Plan muß von allen Mitbewohnern unterschrieben werden. Hält sich jemand nicht daran, kann dieser binnen 14 Tagen fristlos gekündigt werden, und notfalls sodann als Gast in einer anderen Wohnung vorläufig untergebracht werden, aus der jederzeit auch wieder raus gesetzt werden kann, wenn nicht an entsprechenden Regeln gehalten werden sollte.
  3. Ein Putz- und sonstige Mittel Einkauf (hier sollte auf günstige Preise geachtet werden, außer jemand besorgt etwas für sich selbst, wie besseres Toilettenpapier) sollte Einigkeit erlangt werden. Kann keine Einigkeit erlangt werden, wird die, sich nicht zuerst für diese Wohnung angemeldete Person, sich melden, für sie wieder eine andere Wohnung zu vermitteln.
  4. dazu, wird eine Person,

      selbst, wenn es jene ist, die zuerst für die Wohnung da war,
  5. welche Gewalttätig werden, eine andere Person beleidigen, oder ständig unfrieden stiften, bzw. auch nur andere in der Wohnung Mobben sollte, wie oben auch beschrieben,

    ebenso der Wohnung verwiesen und erklärt sich hiermit auch ausdrücklich damit einverstanden, die Wohnung schnellstmöglichst wieder zu verlassen. Siehe obige Verweisungshinweise.





Hiermit erkläre ich mich als Mitmieter, dann oben genannter Wohnung (wird auf Schreiben hinzugefügt), ausdrücklich einverstanden, welche ebenso, falls erwünscht, als Zusatzvereinbarung für meinen Mietvertrag angesehen werden können.