BSAG Stadtticket

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Alles hier geschriebene gilt grundsätzlich für alle in einer Region lebenden Menschen, und nur der Einfachkeit halber hier nur in männlicher Form geschrieben, außer es geht auf einer Seite spezifisch um eine bestimmte Personen- gruppe.
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erstellt am 18.07.2013

Aktueller Stand - Blog (links, "andere Themen", dann "BSAG")

Im Jahre 2008 wurde die Idee eines Sozialtickets für Menschen mit wenig Geld, insbesondere solcher Familien erörtert. Quellenangeben habe ich hier direkt nun keine, kann aber über die Linken, den Grünen und gar der SPD Bremen erfragt werden.

Auf Druck der Linken hin wurde dann im Jahre 2010, also zwei Jahre später, das dann sogenannte Stadtticket, also nicht mehr namentliches Sozialticket, eingeführt. Es kostet zu Anfang 29,25€ und für Kinder 25,-€.

Doch ist es bei diesem Ticket dann nun so, das man zwar logischerweise auch einen Sozialausweis mit Lichtbild von der Behörde ausgestellt, zum Nachweis der Nutzungsberechtigung bei sich führen muß, und man den mal vergessen, oder gar das Tickt, dann kann man diese dann später bei der BSAG gegen Gebühr von nur noch 7,-, statt 40,-€, nachreichen, da dieses Ticket ja nicht übertragbar ist - worum es mir hier aber eben gerade drum geht.

Dieses Ticket ist, im Gegensatz zur normalen Monatskarte eben nicht übertragbar, was soviel heißt wie, ich kann dieses Ticket nicht jemand anderes (auch nicht, wenn sogar zur Nutzung berechtigt) ausleihen, verkaufen, einfach geben, damit die Person es statt meiner selbst nutzten kann, da hier eine, auf dem, von der Behörde ausgestelltem Sozialausweis, Nummer, darüber übertragen werden soll. D.h. Die Behörde stellt einem auf formlosen Antrag ein Lichtbild aus, das anderen bestätigt, das ich zur Nutzung eines solchen Tickets berechtigt bin. Auf diesem Ausweis wird nun von der BSAG verlangt, und die Behörde setzt es um, eine Nummer versehen (sowas wie eine laufende, oder auch registriernummer, aus der hervorgeht, das sich die Nummer auf die bestimmte Person bezieht). Diese Nummer wird dem Kunden, oder Fahrgast nun seitens der BSAG (auch wenn dies nicht einmal in den AGB´s der BSAG steht) verlangt, sie in das Ticket ein zu tragen, damit dieses sich, wie ein Wochenendticket, oder Niedersachsenticket bei der DB, nicht auf andere, wie bei der normalen Monatskarte, übertragen lässt.

So, gilt dieses Ticket ausschließlich nur für die Person, dessen Nummer in dem Ticket eingetragen ist.

Die normale Monatskarte kann ich jedem x-bliebigen auf der Straße geben, auch wenn dieser nicht einmal in Bremen, oder Deutschland wohnt. Bei dem Stadtticket könnte es so laufen, das statt Sozialausweis mit Lichtbild und die darauf befindliche Nummer, nur der Sozialausweis mit Lichtblid eingefordert würde, um zu sehen, das es eine berechtigte Person ist. Dies geht mit einer Nummer jedoch nur für die entsprechende Person, nicht jedoch mehr für eine zwar auch berechtigte Person, aber einer eben nicht für eine andere berechtigte Person.

Hier stellt sich nun die Frage - wenn es hier schon heißt, das die Stadt schon den sogenannten Verlust - welcher nicht von Abgeordneten, oder Regierungsmitgliedern, sondern von Steuerzahlenden, also auch von Kunden selbst, durch Steuern getragen wird,

    Wie man hier dann so, noch von einem Sozialticket, abgesehen vom reinen Preis, sprechen kann ?

Wenn etwas sozial sein soll, sollte es doch auch wenigstens entweder im vollem Umpfang sozial sein, oder einen sozialen Verlauf haben, oder nur eine reine Testsache, ob überhaupt funktionsfähig, oder durchführbar. Aber nicht so, quasie scheinsozial, als Alibi zur Sozialität der Regierung. Pfui teufel.

In diesem Falle geht es hier politisch und wirtschaftlich um zwei Punkte.

A) wie sozial sollte so ein Ticket sein, und

B) wie kann es wirtschaftlich über die Runden kommen.

Es heißt nun, der Senat finanziert das Stadtticket mit....

Erstens finanziert die Stadt aber auch nicht nur das Stadtticket, sondern die BSAG im Ganzen mit, und zweitens zahlt der Senat selbst nicht einen Cent daran mit, sondern erhält auch selbst dessen Gehälter, Diäten, oder wie man das nennt, auch von denen, die diese Kosten tragen, den Steuernzahlenden. So, wie ebenso die BSAG es von eben denen erhält und nicht vom, vom erarbeiteten des Senates. Kein Regierungsmitglied zahlt auch nur einen Cent des eigenen Einkommens für die BSAG. Die Steuernzahlenden jedoch absolut - und hier könnte man sich durchaus trefflich drüber streiten, wer warum, wieviel zahlen muß - mit dem auch ich in keinster Weise einverstanden bin und es einen himmelschreienende Skandal finde. Aber, eines nach dem anderen.

Kurz noch zur Finanzsituation. Die BSAG hat laut Geschäftsbericht aus 2007, damals das Bobticket eingeführt, durch das die Preise dann für eine normale Fahrkarte gesunken sind.

    Hier, zu der Begründung des Stadttickets, müsste man nun annehmen, oder davon ausgehen, das auch dort die Einnahmen gesunken, und der vom Steuerzahler finanziert Verlustausgleich, gestiegen sein müsste.

Fakt ist jedoch, laut dem Geschäftsbericht, das die Einnahmen eben gerade nicht gesunken, sondern gar gestiegen sind.

Aufgrund eigener Wirtschaftsrecherchen und ebensolchen Verfolgungen, sowie des Geschäftsbericht, gehe ich nun viel eher davon aus, das nicht noch wenigere das Ticket kaufen, weil es nicht mehr jeder müsste, weil es ja dann übertragbar wäre, sondern ganz im Gegenteil, das das Ticket dann - aufgrund erhöhter Attraktivität, gerade viel mehr gekauft würde - man ganz abgesehen vom schlicht angeblich sozialen Aspekt, der ja hier durch die unübertragbarkeit, gerade für Familien, für die es ursprüglich gedacht war, vollends ins Gegenteil gedreht wird.

Würde man das Ticket übertragbar machen, würden es viel mehr, als derzeit (Juli 2013 18.000 -von 58.000 Berechtigten- also gerade jede dritte Berechtigte Person) Und wieviele von diesen haben zuvor auch die Monatskarte gekauft ?

Aber mal abgesehen von diesen Aspekten, geht die Verhandlung am Fr. nun darum, ob ich mich der "Erschleichung" von Leistungen schuldig gemacht haben mag, oder nicht.

Eine Erschleichung liegt dann vor, wenn eine Leistung einfach so in Anspruch genommen wird, ohne die dafür vorgesehene Gegenleistung zunächst erbracht zu haben. Hierbei sollte es wohl nur um A) die Frage zur allgemeinen Berechtigung, sowie B) die Frage der Entrichtung des dafür vorgesehenen Geldpreises, sein.

Berechtigt bin ich so, oder so, und den dafür vorgesehenen Kaufpreis habe ich ebenso jeweils entrichtet (gezahlt). Also kann eine Erschleichung von Leistungen so gesehen gar nicht vorliegen.

Außer eine Erschleichung von Leistungen läge auch dann vor, wenn eine Person auch nur eine, möglicher Forderungen zur Nutzung der erstrebten Gegenleistung nicht erbringt. Mit anderen Worten - bin ich zwar jedenfalls berechtigt - und alles erfüllt, das gefordert wird, bis auf eine Kleinigkeit, das der Verkäufer gern hätte, das der Kunde auch das tun soll - dann wäre es zwar eine solche Erschleichung - doch darum geht es in dem Tatbestand nicht.

    §265a StGB, Strafgesetzbuch

    "Wer die Leistung

      eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist."

    Nach dieser Vorschrift, oder diesem Gesetz also, liegt gar keine EVL vor, also im Sinne der Anklage - unschuldig !

Auch zu finden unter Facebook, welche aber nicht weiter gepflegt wird, aber zur entsprechenden Gruppe verlinkt ist.

Es geht hierbei um das Bremer Stadtticket, das als Sozialticket geplant für sozial schwächere Menschen, also solche, die nur relativ wenig Geld zur Verfügung haben, gedacht und eingeführt wurde.

Dieses ist leider nicht übertragbar. Es wird für die berechtigten Personen auf Antrag ein Sozialausweis mit Lichtbild kostenlos ausgestellt, auf dem einen Personen Nummer steht, die von der BSAG verlangt wird, mit auf dem zu kaufenden, verbilligten Ticket herauf geschrieben werden soll, so das dieses Ticket - im Zusammenhang mit dem Sozialausweis mit dem Lichtbild, nur für die Person gilt, die den Sozialausweis mit dem Bild, und die gleiche Nummer, wie auf dem Ticket, bei sich führt.

Durch diese Nichtübertragbarkeit sind nun aber vor allem Familien, für die es ursprünglich - um 2008 herum von der Linkspartei und den Grünen, und teils auch der SPD, und geringfügig gar der CDU geplant war jedoch gerade benachteiligt, weil diese es nun dann zumindest doppelt, also zwei, wenn nicht gar drei, oder noch mehr kaufen müssen, und es somit den eigentlichen Zweck genau ins Gegenteil kehrt, und somit gar teurer, als eigentlich Preisgünstiger zu machen.

Daher möchte ich gern, egal auf welchem Wege, dafür mit Sorge tragen, das das Ticket übertragbar gemacht wird und dafür die BSAG, über den Bremer Senat dazu bringen, die Eintragungsforderung der Nummer aus dem Sozialausweis, ab zu schaffen. So, das dann künftig berechtigte nur noch ihren Ausweis mit Lichtbild, und das eigentliche Ticket, aber sonst nichts mehr brauchen.

(Juli 2013) aktuell ist nur eine Gerichtsverhandlung zum 26. Juli, siehe Facebook angesetzt, zu verhandeln, ob man sich strafrechtlich wegen "Erschleichung von Leistungen" nach §256a StGB, strafbar macht, oder eben nicht. Das zivilrechtliche ist noch eine andere Sache im komplizierten deutschen "Rechtsstaat".

Nach dem Wortlaut der "Erschleichung von Leistungen" kann man mich dort eigentlich nur freisprechen, aber das wird sich "Rechtsstaatlich" zeigen, wie "Rechtsstaatlich" wir tatsächlich sein mögen.

Schauen wir mal, was dabei raus kommt. Kann man politisch geziehlte Dinge nicht nur fordern und sich beschweren, sondern auch real umsetzen, oder sind wir doch nicht so real demokratisch ?

Auch hier Facebook Aktion Sorgermensch, wird sich mit darum gekümmert.

Tatbestand einer Erschleichung von Leistungen laut Gesetz :

"Wer die Leistung

    eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes,

die Beförderung durch ein Verkehrsmittel

    oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung

in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist."

All dies trifft in diesem Falle jedoch nicht zu. Das Entgelt wurde durch Kauf der Fahrscheine entrichtet.

Dazu : 21.07.2013, Beschluß vom 20.07.2010 - 1 Ss 336/09, Stellungnahme des OLG F/M §265a StGB -

    Der objektive Tatbestand der Leistungserschleichung ist laut BGH Beschluss vom 08.01.2009 4StR 117/08, noch nicht erfüllt, wenn der Fahrgast das Fahrzeug unberechtigt nutzt,

    sondern es muß ihm nachgewiesen werden, das es mit der Absicht zur Vortäuschung, das Entgelt unwahrermaßen, entrichtet zu haben, getan wurde.


Danke, allen, als Besucher anwesend gewesenen (ca. 30), für die Unterstützung, die offensichtlich durchaus etwas Eindruck gemacht hat.

http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html

Wer die Leistung (eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes), die Beförderung durch ein Verkehrsmittel (oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung) in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Dies hat der Richter jedoch gar nicht berücksichtigt und behauptet, das Schwarzfahren was anderes sei, als die Erscheichung von Leistungen.

Dazu : 21.07.2013, Beschluß vom 20.07.2010 - 1 Ss 336/09, Stellungnahme des OLG F/M §265a StGB - Der objektive Tatbestand der Leistungserschleichung ist laut BGH Beschluss vom 08.01.2009 4StR 117/08, noch nicht erfüllt, wenn der Fahrgast das Fahrzeug unberechtigt nutzt,

sondern es muß ihm nachgewiesen werden, das es mit der Absicht zur Vortäuschung, das Entgelt unwahrermaßen, entrichtet zu haben, getan wurde.

Dies erwähnte der Richter auch sogar, und blieb auf dem Stand, das das zwei paar Schuhe seien. Und da ich auch nicht gerade scharf darauf bin, in Haft zu gehen, stimmte ich der Einstellung zu, die eigentlich einem Freispruch gleich kommt. Keine Verurteilung.


Frau
Anja Stahmann, Sozialsenatorin – „es bleibt die Frage, woher kommt das Geld“ und dafür haben wir eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben,“ die sagen soll, wie groß ist der Personenkreis – was würde das kosten und welche Lösungsmöglichkeiten gibt es ? Wir prüfen also die Fragen, haben aber noch keine Lösungen in der Tasche. Video. Klar, wenn man keine Lösung will, findet man sie auch nicht.

Das Stadtticket kostet der Stadt Bremen im Jahr 2Mio. € - aber wem, wer zahlt das ? In -starken- Monaten kaufen es ca. 18.000 berechtigte, von 85.000, - berechtigten. Also gerade einmal gut 20% der berechtigten.

Frau Stahmann, „mir wäre das zu anstrengend“ - ja, gerade den verantwortlichen, die was schaffen sollen und auch dafür aus Steuergeldern bezahlt werden, denen wäre das „zu anstrengend“. Und wofür arbeiten die dann für ihre Gehälter – aus Steuergeldern, wie die BSAG auch ? Diese sollten sich die mühe geben, und es sollte nicht eine Person, wie ich, das machen müssen.

Das Thema sei aber in der Politik angekommen und würde auch diskutiert – und wie lange müssen die diskutieren ? Sind die sooo unfähig, oder wollen die nur Zeit schinden und wollen es eigentlich ohnehin gar nicht ?

Ich finde, Frau Stahmann sollte sich vor der Öffentlichkeit verantworten und dazu in einer öffentlichen Diskussion dazu Stellung nehmen, und sich nicht nur hinter ihr „Ressor“ verstecken.

Bericht "Die Linke".

Verfahren vom 26.07.2013. Der Richter behauptete, das der Tatbestand der "Erschleichung von Leistungen", und "Schwarzfahren" zwei verschiedene Paar Schuhe seien, obwohl es im Verfahren ja um die Erschleichung ging, wäre es ein Unterschied. Aber laut Wikipedia, ist Schwarzfahren "Schwarzfahren (jiddish swarz (shvarts), „Armut“) ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für folgende Straftatbestände:

Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein, siehe Beförderungserschleichung und konkludentes Handeln.", die Beförderungserschleichung wiederum "Beförderungserschleichung, umgangssprachlich als „Schwarzfahren“ bezeichnet, liegt vor, wenn jemand ein öffentliches Verkehrsmittel absichtlich unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein täuschend mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Beförderungsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen. Dies ist in vielen Ländern eine Straftat." - in Deutschland genau - "Die Beförderungserschleichung wird in Deutschland nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB) sanktioniert. Die offizielle Bezeichnung hierfür ist Erschleichen von Leistungen." "(in der Schweiz: Erschleichen einer Leistung) ist eine Straftat, durch die sich der Täter die Leistung der infrastrukturellen Einrichtungen erschleicht, indem er kein Entgelt entrichtet."

Mailverkehr mit den Grünen, die die Sache doch zumindest angeblich auch unterstützen nach Aussage der Landesvorsitzenden Susanne Wendtland und der sozailpolitischen Sprecherin der Grünen, Marie Hoppe

Email am 01.08.2013 an die Grünen aufgrund der Aussage Frau Stahmann´s (Sozialsenatorin) Grüne
Sehr geehrter Herr Kuhn, sehr geehrte Frau Müller,

kürzlich hat es eine Senatsaussage der Grünen gegeben, mit der ich alles andere, als einverstanden bin und mir aufgrund dieser Aussage schwer überlege, ob ich weiter teils auch für die Grünen "Werbung" machen, geschweige denn sie wählen will, oder eher doch nicht.

Ich würde diese Sache aber gern in einer öffentlichen Veranstaltung der Grünen machen wollen, da ich denke, das das dem gesamten Volk was angeht, wie Volksvertreter nun mal darüber denken.

Ich würde mich über eine Antwort und dann Termingebung sehr freuen, werde aber, worum es geht, noch nicht mitteilen, da ich möchte, das das sehr real aus Unvorbereitung, also freie, ehrliche Meinung, kommt.

Bitte um eine rasche Antwort und verbleibe somit vorerst,




mit freundlichem Gruß
Ording

Antwort selben Tages
Sehr geehrter Herr Ording,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir sind natürlich immer gerne bereit inhaltlich Stellung zu nehmen und sie sind herzlich eingeladen, die von uns angebotenen öffentlichen Veranstaltungen für Kritik und Austausch zu nutzen. Leider kann ich Ihnen mangels inhaltlicher Informationen keinen spezifischen Termin nennen. Eine Übersicht unserer Veranstaltungen finden Sie aber auf unsere Website. Sie können mir gerne auch konkreter erläutern worum es geht, ich bin sicher wir finden passende Möglichkeiten des Austausches.

Mit freundlichen Grüßen
Henrike Müller

Rückfrage
Sehr geehrte Frau Müller,

haben auch Sie vielen Dank für Ihre Antwortmail und ich würde die Einladung mit großer Freude annehmen und hätte somit gern eine Übersicht/Liste, Ihrer Termine in Bremen zum Austausch.

Ich hoffe nur, das die Grünen dies letztlich nicht abblocken werden, da ich in diesem Fall über die Aussage des Senates außerordentlich empört bin und daher dazu gern spontane und konkrete Stellungnahme vor der Öffentlichkeit hätte.


Vielen Dank im Vorraus.

MfG
Ording

Senatsmail vom 22.08.2013 mit der Beschwerde über Frau Stahmanns (Grüne) Sozialsenatorin, Aussage über die Aktion bezüglich der Übertragbarkeit.


Auch zu finden unter Facebook, welche aber nicht weiter gepflegt wird, aber zur entsprechenden Gruppe verlinkt ist.

Es geht hierbei um das Bremer Stadtticket, das als Sozialticket geplant für sozial schwächere Menschen, also solche, die nur relativ wenig Geld zur Verfügung haben, gedacht und eingeführt wurde.

Dieses ist leider nicht übertragbar. Es wird für die berechtigten Personen auf Antrag ein Sozialausweis mit Lichtbild kostenlos ausgestellt, auf dem einen Personen Nummer steht, die von der BSAG verlangt wird, mit auf dem zu kaufenden, verbilligten Ticket herauf geschrieben werden soll, so das dieses Ticket - im Zusammenhang mit dem Sozialausweis mit dem Lichtbild, nur für die Person gilt, die den Sozialausweis mit dem Bild, und die gleiche Nummer, wie auf dem Ticket, bei sich führt.

Durch diese Nichtübertragbarkeit sind nun aber vor allem Familien, für die es ursprünglich - um 2008 herum von der Linkspartei und den Grünen, und teils auch der SPD, und geringfügig gar der CDU geplant war jedoch gerade benachteiligt, weil diese es nun dann zumindest doppelt, also zwei, wenn nicht gar drei, oder noch mehr kaufen müssen, und es somit den eigentlichen Zweck genau ins Gegenteil kehrt, und somit gar teurer, als eigentlich Preisgünstiger zu machen.

Daher möchte ich gern, egal auf welchem Wege, dafür mit Sorge tragen, das das Ticket übertragbar gemacht wird und dafür die BSAG, über den Bremer Senat dazu bringen, die Eintragungsforderung der Nummer aus dem Sozialausweis, ab zu schaffen. So, das dann künftig berechtigte nur noch ihren Ausweis mit Lichtbild, und das eigentliche Ticket, aber sonst nichts mehr brauchen.

(Juli 2013) aktuell ist nur eine Gerichtsverhandlung zum 26. Juli angesetzt, siehe Facebook angesetzt, zu verhandeln, ob man sich strafrechtlich wegen Erschleichung von Leistungen strafbar macht, oder eben nicht. Das zivilrechtliche ist noch eine andere Sache im komplizierten deutschen "Rechtsstaat".

Nach dem Wortlaut der "Erschleichung von Leistungen" kann man mich dort eigentlich nur freisprechen, aber das wird sich "Rechtsstaatlich" zeigen, wie "Rechtsstaatlich" wir tatsächlich sein mögen.

Schauen wir mal, was dabei raus kommt. Kann man politisch geziehlte Dinge nicht nur fordern und sich beschweren, sondern auch real umsetzen, oder sind wir doch nicht so real demokratisch ?

Auch hier Facebook Aktion Sorgermensch, wird sich mit darum gekümmert.

21.07.2013, Beschluß vom 20.07.2010 - 1 Ss 336/09, Stellungnahme des OLG F/M §265a StGB - Der objektive Tatbestand der Leistungserschleichung ist laut BGH Beschluss vom 08.01.2009 4StR 117/08, noch nicht erfüllt, wenn der Fahrgast das Fahrzeug unberechtigt nutzt, sondern es muß ihm nachgewiesen werden, sondern es muß auch eine Absicht zur Vortäuschung nachgewiesen werden.