fast Kommunistisch
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SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de"). freie Marktwirtschaft; Mit "." gekannzeichnete Begriffe, beinhalten ein "Mouseover" (Maus nur über den Begriff halten) Infofenster.

fast Kommunistisch (oder auch Staatskommune):

Allgemein benötigtes wie Bildung, Gesundheit, Sicherheit, Verwaltung, Personen transporte, Unterkunft mit Ausstattung, Energie, Hygiene, Mindestmaß an Kommunikation, Lebensmittel, und Kleidung, und all derer Verwaltung, werden voll im gegenseitigen Miteinander verwaltet erwirtschaftet und somit rational nach dem, was da ist kostenlos für alle.

Jeder hat das Recht auf ein vom Volk per Abstimmung bestimmtes Maß an allem, was nötig ist.

Produzierende Gewerbe, welche der Allgemeinheit zugänglich sein sollten, werden auch von selber über eine Verwaltung kontrolliert und dürfen nicht veräußert werden.

Jeder leistet, was man "kann und mag", und wer nichts leisten kann (Krank) wird von der Gesellschaft mit getragen.

Jeder muß ein Mindestmaß an Arbeit nach eigenen Wunsch vollbringen, doch muß keiner mehr, als ein Höchstmaß an Arbeit eigenen Wunsches erbringen. Jährlich neu errechnet an dem, was nötig ist, geteilt durch dem, was alle Arbeitsfähigen zusammen leisten können.

Wer mehr will, als nötig wäre, muß einer bezahlten Arbeit nachgehen.

Bleiben bestimmte Leistungen unerwünscht zu tätigen, müssen diese über erwerbsarbeit über Steuern derer finanziert werden, welche zusätzliche, nicht von allen benötigte Produkte auf den Markt bringen, und damit Gewinne erwirtschaften.

Privatunternehmen zahlen 50% Gewinnsteuer.

Zur Steuerform wäre dann noch ein Freibetrag sinnvoll, welcher ein das durchschnittsvolksvermögen (auf die vergangenen 5 Jahre berechnet) ausmacht, so das Arbeitnehmer und Arbeitnehmer zunächst auch für ihre Leistungen belohnt werden, ohne gleich wieder hohe Abgaben leisten zu müssen - das sollen die, die es sich leisten können.

Arbeitslosigkeit sollte dahingehend ohne Arbeitszwang unterstützt werden, das alle bestehenden Probleme einer Suchenden zu dessen Arbeitswunsch zunächst beseitigt, und dann mit allem möglichen geholfen wird, ´ne erwerbsarbeit zu finden. Also, statt zu Arbeit gezwungen zu werden, eher als quasi Arbeitsanwalt für dessen Interessen ein zu stehen und zu beraten, wie man aus der Erwerbslosigkeit wieder heraus gelangt. Jeder soll seinen Beitrag leisten, doch keiner soll gezwungen werden.

Für alles, über den Freibetrag liegende, zahlt man 50% Steuern, bis zum "5 fachem des pro Kopf Volksvermögens, und für alles darüber liegende progessiv immer mehr, bis zu 80% für alles über dem "2t" fachem des pro Kopf Volksvermögens.

Zusätzlich zahlt jeder, wer mehr als "20" fachem des pro Kopf Volksvermögens besitzt 10% für alles darüber liegende an Vermögensteuern, und ab einem Vermögen von "200" fachem des pro Kopf Volksvermögens, ebenso progessiv gesteigert auf 80% für alles, was über dem "20t" fachem des pro Kopf Volksvermögens Mrd. liegt.