Volksbegehren
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SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de").

Eine Gruppierung von Bürgern, wie heute den Bundestag/-rat, sollte künftig nur noch das Volk beratend und verwaltend, sowie gegenüber dritten repräsentierend zur Seite stehen. Jedoch keinerlei Entscheidungsgewalt haben, es sei den das Volk selbst hätte dies wieder so bestimmt.

Sämtliche Problemmöglichkeiten sollten bereits in der Schule gelehrt werden und wie man damit umgehen kann. Ein Menschlicher miteinander Umgang sollte gar ein integriertes Unterrichtsfach, neben Deutsch (sprich – lesen und schreiben), sowie Mathematik und Kommunikativen Umgangssystem sein.

"Wer" was wie will, sollte in Foren bearbeitet werden (Namensnennung nicht wichtig), so das sich jeder, jederzeit daran beteiligen kann. Eine Gesetzesänderung, Einführung und Löschung sollte jederzeit über gewisse Hürden durch Volksentscheid möglich sein. Es sollte möglich sein ein Volksbegehren schnell durch zu führen, jedoch auch das es länger dauern darf, bzw. das es auf Volksbegehren auch schnell Änderungsmöglich sein sollte. Wenn das Volk dies will, ist es nicht mehr als in Ordnung.

Das Volk sollte selbst die Themen und wer das Volk als nächstes berät, verwaltet und repräsentieren soll, statt eine Regierung, die über dessen köpfe hinweg entscheidet, wählen.

So könnte das Volk auch selbst entscheiden, welche Steuern von wem wie hoch gezahlt werden sollen. Und Beratungen wären viel mehr im Zwang das Volkes zu Lehren und zu Informieren, was gut wäre, um das das Volk dann das richtige entscheidet. Falsch gemacht haben die bisherigen Regierungen auch immer schon genug, und letztlich muß doch immer wieder das Volk die "Zeche" zahlen.

Diesem müsste natürlich erst das Volksbegehren voraus gehen. Im Volksbegehren würden Bürger zu einem Thema, das sie berührt, Vorschläge im Rathaus zum Volksbegehren abgeben. Zu diesem VB müssten dann zunächst wenigstens 0,1% des daran beteiligten Volkes zustimmen, um hieraus dann eine Volksabstimmung zu genehmigen. Erst wenn diese Anzahl von Stimmen zusammen gekommen ist, wird eine Diskussion öffentlich darüber eröffnet, und dann nach einer weile per Volksentscheid abgestimmt. Parteien haben diese dann um zu setzen und in Gesetze zu machen. Diese sollten dann jedoch so klar sein, das jeder Mensch mit einfachem Hauptschulabschuß und Berufsausbildung Andere müssen sie sich im Rathaus erklären lassen können.