Sozialabgaben
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SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de"). 05.12.2008

Dies ist der Teil der Lohnnebenkosten, welche nur von Arbeitnehmer und derer Arbeitgeber, derer Bruttolohn nicht die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, je zur Hälfe (nicht mehr ganz, die AN zahlen mehr) aus denen die spätere Rente, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), eine mögliche für bis zu einem vom Gesetzgeber festgelegten zeitraum gezahltes Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld, sowie eine möglich drohende Pflege im Pflegebedürftigkeitsfall geleistet werden.

Sie ewrden von Arbeitnehmern, die unter 60.000,- € Buttojahreseinkommen liegen, geleistet, dessen Arbeitgebern bis ca. Mitte 2010 jeweils zur Hälfte mit gesamt rd. 30/40% gerechnet am Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers, getragen wurden.

Begründung ist das diese es sich nicht aus eigener Tasche leisten können, wenn sie Krankt, oder Arbeitslos werden, und selbst kaum, oder gar nichts für die Altersvorsorge zurück legen können (obwohl sie es hiermit ja zwangsweise doch tun....).

Allerdings ist diese Begründung ebenso fadenscheinig, wie unsolidarisch, da gerade die, die mehr verdienen, sich auch entsprechende Beiträge, wie den Eintrittsfall leisten könnten, und die, die weniger verdienen, und somit zu diesen Abgaben gefordert werden, werden ja auch nicht alle mal Krank, oder Erwerbslos, und dennoch sollen sie für alle versicherten allein mit zahlen. Wie verrückt ist das eigentlich ?

Diese gehören auf reine Steuern umgeschichtet, so das sie alle solidarisch mit tragen müssten, bzw. gar nur von denen gezahlt, welche nicht bis zu, sondern ab 50.000€ jährlich Einkommen beziehen, und nicht nur die geringer verdienenden, bzw. gar nur die, welche über diesen Betrag liegen, statt die darunter, sonst haben wir eine komische Solidargemeinschaft.

Warum sie also nicht ebenso auf reine, darauf an zu passenden Lohn-, Umsatz-, und Körperschaftssteuern gleichermaßen, umgeschichtet verteilen, so das diese Kosten solidarisch, also "sozialstaatlich", vor allem von den topverdienern getragen werden müssten, und nicht nur von gerade denen, welche ohnehin nicht so viel verdienenden Arbeitnehmern und dessen Arbeitgebern (welche oft auch selbst nicht viel Gewinne erziehlen).

Die Begründung, warum es nun jedoch gerade so herum ist, das nur die, diese Kosten tragen, die eben unterhalb der 52.252,- € Grenze verdienen, ist - das die, welche mehr "verdienen", solche Kosten, falls der jeweilige Fall (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Altersruhe) eintritt, sich selbst leisten können. Was rein technisch sogar stimmt. Jedoch nicht umso solidarisch und sozial gerecht nach Wikipedia ist.

Was dann jedoch noch um so scheinheiliger ist, wenn man sich laut Art. 20 Abs. 1 GG u.a. auch sozial nennen will. Soll es sozial sein, müssten diese Kosten, auch wenn der jeweilige Fall eben nicht einmal eintretend, solidarisch von allen mit getragen, oder das Prinzip gar ungekehrt werden. Das nur noch die, diese Kosten tragen, welche eben über dem genannten Betrag beziehen. Auch heute schon, im bestehenden System tragen einige die Kosten für andere mit, welche nie davon gebrauch machen. Und warum sollten nicht alle entsprechend finanziert, kostenlos solidarisch versichert sein ?

Oder ist es sozial, wenn superverdiener nichts der Kosten mit tragen, während geringverdiener diese gar mit tragen, wenn sie nicht einmal arbeitslos, krank, oder pfelgebedürftig werden, außer vielleicht noch ihre spätere Rente zu kassieren, die heute (anno 2011) bereits unter Sozialhilfe Niveau liegt, sofern sie es noch erleben dürfen und nicht hierfür auch schon umsonst einzahlen ?

Lassen wir diese Kosten entlich von denen zahlen, welche ohnehin schon and er Masse derer, die weniger haben, durch den Konsum profitieren (sei´s ihnen gegönnt - aber nicht alles). Soll ab einem 50, oder 100 tausend € Jahreseinkommen Prozentual 10 bis 30% Ihrer Einkommen (her werden auch keine Freibeträge von abgezogen) diese Kosten finanzieren - sie können es sich gut leisten.

Also Versicherungssystematik - obschon ja jeder zumindest auch gern mal Rente beziehen würde.

Doch sollten diese Dinge nicht wie selbstverständlich und kostenlos in einem sich selbst sozial nennendem Staat, aus reinen Steuern finanziert, werden ?

Wenn wer in einem solchen, sich selbst sozial nennendem Staat zahlen sollte - sollten dies dann nicht die sein, welche aus der Masse der Menschen (Kosumenten) ihre Reichtümer beziehen ? Diese brauchen jedoch nicht einmal Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.Wir plädieren für eine Umkehr der Beitragsbemessungsgrenze. D.h. es sollten die - Beiträge zahlen, die über diese Einkommen liegen, statt welche, die darunter liegen.