Trinkgeld...
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SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de"). Sollte gänzlich abgeschafft werden.

Die Koalition hat einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die Trinkgeldbesteuerung abgeschafft wird. Es waren sieben Jahre hartes Ringen notwendig, um alle systematischen und verfassungsrechtlichen Bedenken zu zerstreuen. Zwischenzeitlich ist das Gesetz durch Bundestag und Bundesrat beschlossen.

Die Besteuerung entfällt rückwirkend zum 1. Januar 2002. Bisher war es so geregelt, dass Trinkgeldeinnahmen, die über einen Betrag von 1.224 € im Jahr hinaus gingen, versteuert werden mussten. Die fehlende Genauigkeit in der Überprüfung dieser Steuer und die Ungerechtigkeit anderen Dienstleistungsbereichen gegenüber machte ein Handeln mehr als notwendig. Die Abschaffung der Besteuerung dieses Lohnbestandteils fördert den Dienstleistungsstandort Deutschland.

Wir haben in der Formulierung des Gesetzes auch den Missbrauch ausgeschlossen. Das Trinkgeld muss freiwillig zusätzlich zum regulären Lohn gegeben werden, die Grundlage muss eine erbrachte Arbeitsleistung sein und auf das Trinkgeld darf kein Rechtsanspruch bestehen.

Und auch das sei hier angemerkt: Die Anträge der Oppositionsfraktionen, die sich in der letzten Legislaturperiode ihrer Regierungszeit immer wieder gegen Änderungen bei der Trinkgeldbesteuerung gesperrt haben, haben uns in der Debatte nicht geholfen. Nicht, weil sie halt von der Opposition kamen, sondern weil sie in ihrer Ausgestaltung verfassungsrechtlich unhaltbar waren. Die CDU/CSU wollte den Freibetrag ins Unermessliche erhöhen und die FDP wollte aus dem Trinkgeld eine Schenkung machen - also das Servierpersonal mit Bettlern gleichsetzen. Urheberrecht Durch die GEMA wird in Deutschland ein vielfältiger Kulturbetrieb sichergestellt, der den Künstlern einen gerechten Lohn für ihre Leistungen garantiert. Die GEMA nimmt - wie viele andere Verwertungsgesellschaften - entsprechend § 6 Abs. 1 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (-UrhWG-) in ihrem Tätigkeitsbereich bestimmte Rechte und Ansprüche von Urhebern zu angemessenen Bedingungen wahr und leistet damit einen wichtigen Beitrag dazu, dass die Urheber an der Verwertung ihrer Werke angemessen beteiligt werden. Das UrhWG enthält die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften.



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