EKst-bemessungsgrenze
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Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de"). 11.01.2011 - t=Tausend, m=Millionen Bundesangelegenheit

Dies ist die Grenze an Einkommenshöhe, bis zu der der %-Satz an Steuerforderungen überhaupt progressiv - also mit steigender Höhe auch prozentual immer stärker - steigen können.

Die Höhe dieser Grenze wird von der Politik willkürlich festgelegt und beträgt derzeit (Jahr 2011) noch 51.152,- € (soll ggf. künftig auf 60.000,- € steigen).

Dies Statiskik zeigt deutlich......

Das die meisten Steuern hier sogar noch im Bereich darunter geleistet werden. Ist das das Ziel dieser Progression ? Es gibt einkommende, welche ein tausendfaches dieser aktuell geltenden Grenze verdienen. Das heißt, das alle bis zu dieser Grenze bereits schon als die unteren gelten könnten.

Doch, wird diese Grenze nicht stark den Wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend angehoben. Sie müsste heute eigenltich eher bei 50 Mio. €, statt rd. 50, oder bald 60.000,- € liegen und gerade bei dieser Grenze (oder der Hälfte, je nach wirtschaftlicher Machbarkeit) beginnen sollte.