Staat
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SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de").

Ist nach Wikipedia

ein doch recht umstrittener Begriff.

Gemeint einerseits den gewählten Apparat, der das Volk lenkt und die Regeln bestimmt, sprich die Regierung, doch andererseits, wir alle selbst zusammen inklusive der Regierung, was jeoch oft im starken Widerspruch steht, trotz das der Begriff in widersprüchlichen Aussagen genutzt wird.

Indem nun alle, ab einem gewissen Einkommen ihre Steuern zahlen, und diese von der Regierung dann verwaltet und dort, wo nötig wieder ausgeteilt werden.

Die Aufgabe der Regierung sollte es lediglich sein, Staatsbelange zu verwalten und zu beraten und dann entsprechend zu handeln.

Entscheidungen jedoch sollten jederzeit nur und einzigst und allein nur vom Staat (also vom Volk) selbst gefällt werden. So wie bislang (2005) immer nur von der Regierung, die eigentlich gar nichts zu sagen haben sollten. Artikel 20 Satz 2 GG http://dejure.org/gesetze/GG/20.html "(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch *besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."

Hier steht also nichts von einer Regierung, vom Bundestag, -rat, oder ähnlichem, sondern nur von besonderen Organgen der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung*, und nicht wer, oder was dies genau ist. Das steht also gar in der geltenden Rechtssprechung frei.

Die dafür zuständigen Staatlichen Einrichtungen sollten auch dafür sorge tragen, das unser Staat entsprechend dem Art. 20 Satz 1 GG sozial bleibt. Und das Volk selbst sollte hier in Abstimmung dafür Klarheit schaffen, was als sozial definiert wird.