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SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de").

Gelte für die, die nichterwerbswillig sind, unabhängig davon, wie lange dies der Fall ist über 300, oder 500€ mtl. +

Wer aus Arbeitslosengeld 1, oder 2 Bezug, nachweislich nicht mehr zum Lohnerwerb durch eigener Leistungserbringung in der Lage ist, fällt dann unter diesem Prinzip.