Sanktionen aufgrund Hartz4
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Sind grundsätzlich verboten. Laut Urteil vom BVerfG, 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09 vom 9.2.2010, Absatz-Nr. (1 - 220), -in dem es laut Richterspruch hieß, "der Hartz4 Regelsatz ist nicht Verfassungskonform. Nachlesbar unter der Bundesverfassungsgerichtsseite. Nun kann es wohl kaum sein, weil der Satz zu hoch ist - dann hätte sich wohl kaum wer beschwert und wäre der Satz bei tausend €, hätte der Richterspruch sich anders gelautet. Somit kann man schlußfolgern, das er als zu niedrig moniert wurde. Doch das darf ein Gericht nicht sagen - da sie kein Gesetze machen, sondern sich nur daran halten dürfen. Aber der Regierung sagen, das, oder wenn ein Gesetz nicht der Verfassung entspricht - was damit getan wurde. Wenn also nun der RS allgemein schon nicht V.konform ist, wie kann es dann so sein, wenn der schon nicht V.konforme RS dann auch noch sanktioniert werden soll ? Herr Boes wurde nun zum 01.11.2012 mit 90% sanktioniert, was ihn nun den Klageweg frei macht, das dagegen geklagt werden kann. Wer sonst sanktioniert werden soll - bitte melden. Wir werden es rückgängig machen lassen.

Ralph Boes Facebook Derzeit noch das einzige, weil am weitesten gehend - doch weitere werden folgen.

Der Film http://youtu.be/hc-banXWUs4 wie drüben →


Wie es so im Leben ist, hier stimmen wir voll zu - beim

Grundeinkommen auch, doch nicht bei der Konsumsteuerfinanzierung.