Leiharbeit
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SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de").

Ist Arbeit, wo die zu diesem Zweck angestellten Mitarbeiter an dritte Unternehmen vom Verleiher, als Arbeitgeber zum Zweck der zeitweiligen Arbeit ausleiht, wobei die Entlohnung vom Beleiher (Auftraggeber) der Zeitarbeits-, oder auch Verleihfirma, an der, der Mitarbeiter angestellt ist, dem Entleiher bezahlt. Der Mitarbeiter wird vom Arbeitgeber (also der Verleihfirma) ganz "normal" entsprechend Vertrag entlohnt.

Leiharbeit sollte vor allem dem Zweck dienen, Anfängern und Langzeitarbeitslosen, den (Wieder)Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern. Da Anfangend auch geringer Entlohnt, als fest direkt angestellt. Die Differenz sollte a) nicht zu groß sein, und die Dauer, des Vertrages mit einer solchen Leihfirma sollte nie länger, als vielleicht 2 (oder extrem 5) Jahre sein. Diese sollte sehr eng mit den Arbeitsagenturen zusammen arbeiten, und daran beschäftigt sein, diese Mitarbeiter in Firmen fest unter zu bringen, wo sie gut gebraucht werden und sie selbst als betroffenen es laut GG Art. 12 Abs. 1 wünschen.

Außerdem sollten die Arbeitnehmer, welche laufend als "Springer" genutzt werden, letztlich im Grunde gar mehr Lohn beziehen, als die festen Arbeitskräfte, da diese einer noch höheren Belastung ausgesetzt sind, als die, die ihre Arbeit dann schon lange kennen. Wäre dann zwar für die Zeit des leihens teurer für den leihenden, doch bleibt dafür dennoch das Vertragsverhältnisrisiko weg, wie schnell diese Person wieder entlassen werden könnte.