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SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de").

Ländersache.

Gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge - Kranken-, - Arbeitslosen-, - Renten-, - und nun neu dazu noch (auch wenn Wertmäßig kaum der Rede wert) die Pflegeversicherung (da ja schon von vorn herein damit gerechnet wird, das sich jeder ohnehin kaputt knechtet, um später gepflegt werden zu müssen, das seinen Lebensabend genießen zu können.)

Diese sollen mit der fadenscheinigen Begründung, das solche, die über rd. 50.000,- €Jahreseinkommen erziehlen, sich auch selbst leisten können, mal erwerbslos, oder krank zu werden und ebenso selbst genug für die Altersvorsorge (Rente) ansparen können. In der Tat, ist das sogar korrekt - doch sehr sozial, wie wir in Deutland nach Art. 20 Absatz 1 unseres eigenen Grundgesetzes, ein sozialer und demokratisch Staat sein sollen, ist das nicht gerade - nur weil diese es sich selbst leisten können. Wo bleibt da die Solidarität des Landes ?

Gehen wir nun doch nach dem Leistungsprinzip, bzw. Leistbarkeitsprinzip, oder nach einem Solidarprinzip ?

Sollte es dennoch so sein, sollte es für einen sich selbst sozial nennenden Staat, eine große Selbstverständlichkeit sein, alles dazu nötige aus Steuermitteln zu finanzieren.

Nach solidarischem Prinzip jedenfalls, müssten diese Kosten gerade von denen getragen werden, welche weit mehr als das beziehen, und nicht ausgerechnet von denen, welche darunter liegen. Wenn schon vom Staat vorgeschrieben, so sollte es doch eher nach dem solidarprinzip gehen, als nach dem Risikoabsicherungsprinzip.

Doch selbst nach dem sich leisten können prinzip, wäre es wohl weit sinnvoller, diese Kosten auf denen zu lasten, welche mehr, statt weniger verdienen, da ja auch jmanand, wer es sich nach der Erklärung der Regierung nicht leisten kann, solche Kosten selbst zu tragen, kann sich eben aber auch die Kosten dessen Beiträge nicht leisten und soll sie jedoch auch tragen, wenn der Risikofall niemals eintritt. Die reichen werden sich freuen - wo soll das dann eine Neiddebatte sein ? Aber scheinbar brauchen wir in der Tad gerade eben die, um das gewisse Dinge, eine breiten Masse an Menschen klar würde. Reden wir über etwas, das es eigentlich gar nicht gibt, um das es den Menschen klar wird, über was eigentlich geredet wird.

Hier werden Arbeitgeber zur Abführung von Beiträgen aus den Arbeitslöhnen ihre Angestellten heran gezogen, welche unter rd. 50.000,- € Bruttojahreseinkommen verdienen, weil diese sich eine Finanzierung von möglicher Krankheit, Pflegefall, oder Erwerbslosigkeit, nicht aus eigener Tasche leisten können.

Was für eine fadenscheinige Begründung und unsolidarisch, so sozial wir uns doch als Staat nennen.

Warum können diese nicht von denen verlangt werden, welche statt unter, eben gerade über 50.000,- € Bruttojahresgehalt liegen ? Die müssen auch solche Kosten gar nicht tragen, werden sie nie krank, Pflegebedürftig, oder Erwerbslos. Sie können sich solche Dinge selbst leisten - in der Tat - doch erst recht können sie sich die Zahlung der dafür vorgesehenen Beiträge leisten - oder etwas nicht ?