ALG 1
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SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de").

Gilt für alle die jenigen, die gerade erst, nach einer gewissen, Mindesterwerbsarbeitsverhältnissdauer (sozialversicherungspflichtig), erwerbslos geworden sind, für derzeit 24Monate. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem in den letzten 12 beschäftigungsmonaten verdienten Nettogehalt und ergibt 70% davon. Die Dauer des Bezuges richtet sich wiederum um der länge des Beschäftigungsverhältnisses. Zb. Für länger als ein Jahr Beschäftigungsverhältnis ergibt je weiterem Beschäftigungsjahr = 3 Monate länger Bezug von ALG 1. Nach Ablauf von ALG 1 ergibt sich automatisch das Recht auf ALG 2, nachdem dies dann beantragt wurde und alle dafür vorgesehenen Vorraussetzungen erfüllt sind.

Während des Bezuges von ALG 1 besteht keine gesetzlich verfassungswidrige* Verpflichtung zur Arbeitsuche, erst bei Eintritt von ALG 2 nach dem 12. Buch Sozialgesetz SBG XII, nach Ablauf der dort geregelten Fristen.

* Verfassungswidrig nach Art. 12 Abs. 3 GG

Vorschläge :

  1. Die Bezugsdauer diesen Arbeitslosengeld 1´es sollte von der Leistungsbereitschaft, oder -erbringung, sowie Gesundheit abhängen, und nicht davon, wie lange jemand eingezahlt hat, denn da kann niemand etwas für, und auch nicht, oder nur wenig, ob man reich ist, oder arm.
  2. Staatliche Wohlstandssicherung.
  3. Wer bedürftig ist, jedoch nicht zur Beteiligung am Gemeinwohl, auch im eigenem Interessensgebiet und Fähigkeiten, hat nur noch Anspruch auf ein Bürgergeld.
  4. Erwerblose, welche nicht bereit sind, irgendetwas zum Gemeinwohl bei zu tragen, haben nur noch Anspruch auf ein Grundeinkommen, wer sich in welcher Form auch immer dem Gemeinwohl beteiligt, erhält dazu eine Aufwandsentschädigung von 3€* pro stunde extra.

    * die Höhe soll das Volk in Abstimmung selbst entscheiden, dies ist lediglich ein Vorschlag.


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