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SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de"). erstellt am 22.01.2011

Es gibt sowohl regionale Staatsorgane, also auch Bundesstaatsorgane.

Diese sind jeweils für entweder das gesamte Bundesgebiet, oder eben regional zuständig.

Parteien lassen sich ggf. in bestimmten Komunen, mehreren Bundesländern, oder auch gesamt BRD aufstellen.

Hier sind der Parteien Regional zuständigen Teile in Bundesländer, sowie Regierungs-, Opposiotions-, und andere Parteien sortiert,

Ebenso gibt es Ministerien mit sowohl Bundes-, als auch regionaler Zuständigkeit.