Gewerbe
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Gesamt Zähler vom
05.06.2012 bis
Mitte Dez. 2012
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SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de").

Jeder sollte das Recht haben ein eigenverantwortliches Gewerbe zu betreiben. Obwohl es natürlich gewisse Richtlinien geben muß, sollte diese jedoch nicht einfach so willkürlich nach Eigenwillen des Behördensachbearbeiters ablaufen.

Solange keine Bestimmungen verletzt werden und man von den Einnahmen abzüglich der Kosten leben kann, sollte man berechtigt sein, das Gewerbe durchzuführen. Sollte das Gewerbe gerade soviel abwerfen, wie man gerade zum Leben braucht, sollte man keine Steuern dafür zahlen müssen, sollten gar noch AN eingestellt werden sollen, sollte dies in gewisser Weise noch Zeitweilig auf Darlehensbasis sehr Zinsgünstig Subventioniert werden.

 

Probleme mit den Behörden

Ein Beispiel :

Ein Mann wollte einst hasenohren trocknen und dann als Hundefutter verkaufen. Hierfür mußte der gewerbetreiber einen Antrag für ..... stellen, das er das nicht im Gewerbegebiet tätigen mußte. Für Lagerungen ab 4T lautete die Vorschrift, solche dinge im Gewerbegebiet zu tätigen, doch hatten die Hasenohren ja gerade ein Gewicht von einer Tonne. Also eigentlich kein Problem. Doch da es in den Vorschriften der zuständigen Behörde keinen Eintrag für Hasenohren gab, legte man kurzerhand einfach das Gewicht vom eingetragenen schlachtgewicht zugrunde. Hasenohren wiegen ca. 40g im paar, sind ca. 25.000 Hasen, mit´nem eingetragenen schlachtgewicht von 2,5Kg * 25.000 = 62,5 T, als Erlaubnisbedürftig, obwohl es sich gerade um ein tatsächliches Lager Gewicht von einer Tonne, statt errechnetem Gewicht von 62,5 Tonnen handelte. Hier spielt die Willkür einer Behördenmitarbeiters die Rolle.

So darf etwas auf gar keinen Fall laufen.