Grundsätzliches
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seit 18.04.2013

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Bei Lob, Kritik, oder Hinweis aufgrund Falscher Daten, oder sonst was, bitte um E-Mail. erstellt am 23.03.2013

Oberstes Gebot :

    wir halten uns an Gesetze und dem Grundgesetz.

Zweites Gebot :

    Wir halten uns an Wünschen der betroffenen und diese entscheiden, was im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, umgesetzt werden soll.

Bis jeweiliger Wunsch einer betroffenen Person eingetroffen ist, der gesetzlich machbar ist, wirken wir daran, es um zu setzen, koste es uns die Mühe, die es wolle.

Für dieses Ziel wirken wir mit allen zusammen, die das gleiche wollen, und diesem nicht widersprechen und gehen damit in solchen Fällen, wenn es nicht mit den Zuständigen selbst direkt im Rahmen der Gestze und des Wunsches der betroffenen Person geregelt werden kann, sodann an entsprechendes Gericht, die Presse, sonstige Öffentlichkeit, die Regierung und alle daran interessierten. Der Wille der betroffenen Personen muß immer im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten umgestzt werden, oder der hier beschriebene Weg wird gegangen.