13 Bremer Ehepaar
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Betroffenes Ehepaar aus Bremen wurde der RS und die Miete nicht ausgezahlt

Aufgrund der Nichtleistung, um das rechtmäßig zustehende Geld in bar ab zu holen, um a) was zu essen zu haben und b) ihre Miete weiterhin pünktlich zahlen zu können. Auch verlinkt auf Facebook.

Waren heute 01.08.2013 wieder im Jobcenter Bremen Mitte. Betroffenes Ehepaar mit Begleitung. Geld war nicht angekommen, weil Krankengeld, das seit 3 Monaten bekannt war, ausgelaufen war, und somit sich etwas geändert hatte. Das Ehepaar, da bisher immer auch pünktlich die Miete gezahlt, rd. 500€, plus RS für zwei, wollten rd. 600€ (Miete + Geld für ne Woche zum Leben, bis eine Überweisung ankommt) in bar erhalten. Zunächst hieß es, "geht nicht, der maximalbetrag -läge- bei 200€." Was die Bearbeiterin wohl "vergessen" hat, zu sagen, war, das ihre eigenen Kompetenz da nicht drüber hinaus geht. Sie meinte auch, das Auszahlungen in größeren Höhen nicht möglich seien. Das wuste aber die Begleitung zufällig durch einen kurz zuvor geschenhenen Begleitfall, das schon über 400€ in bar ausgezahlt wurden und warf aufgrund dessen ein - "moment mal, das kann nicht sein, da ich das vor wenigen Tagen selbst noch gesehen habe, das auch über 400€ ausgezahlt werden." Darauf hin ging es dann zur Vorgesetzten - und nun spar ich mir zunächst einiges, das kommt später ins Protokoll der Einzelfälle, der Begleitungsseite www.jobba.de.pn (Ehepaar aus Bremen). Letztlich wurde es dann zunächst auf 400 erhöht, das dem betroffenen aber schon aufgrund der Miethöhe nicht reichte - schließlich sind wir insgesamt 7x im Büro der Mitarbeiterin gewesen, und schließlich gab es die gesamte Miete und RS für beide, weit über 900€ als Barauszahlung. Es hat insgesamt fast 4h mit Mittagspause gedauert, und 6xigem Nachhaken, - Fazit, es hat gewirkt, und wir haben das Ziel erreicht. Es lohnt sich, eine Begleitung zu haben, zumal diese sich mal einsetzt, wenn Hilfe nötig erscheint, und es lohnt sich, sich zur Wehr zu setzen, den Mitarbeitenden klar zu verstehen zu geben, man lässt sich in Rahmen der bestehenden Gesetze nichts gefallen, das das Jobcenter aus Willkür macht. Es geht auch anders.