Rechtsfolgebelehrungen
In "Text" geschriebener Text bedeutet ggf. = Maus drauf halten, und es erscheint eine Zusatzinfo.
English
seit 18.04.2013

Gesamt Zähler
+ 150 bis Ap.13
Kontakt Facebook Blog Gästebuch Newsletter AGB´s Impressum
SLOGAN
Bei Lob, Kritik, oder Hinweis aufgrund Falscher Daten, oder sonst was, bitte um E-Mail. erstellt am 31.07.2013

Die Rechsfolgebelehrungen beinhalten leider nur Gesetze und Infos, was das Jobcenter gegen die Betroffenen machen können sollen, wenn diese sich nicht an deren Anordnungen halten, auch wenn diese gegen derer Willen sind.

Leider stehen dort keinerlei Hinweise auf die Rechte der Betroffenen, mit Ausnahme der Möglichkeit des Widerspruchs mit Fristsetzung.

Vor allem, das einiges gar umstittenermaßen rechts-, und teils gar Verfassungswidrig ist, wird gar nicht auch nur erwähnt.

Rechtsbehelfsbelehrung und weitere Hinweise:
Geschrieben vom Jobcenter als Standardtext

Und hier nun mal im Sinne der betroffenen aus-, oder auch um-formuliert !