We got a Dream
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Martin Luther King
All for one, and one for all. Alle für einen, und jeder für alle. Helft uns, einander zu helfen.
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seit 18.04.2013

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Man geht zur Behörde, stellt einen einfachen Antrag, bestehend aus nur einer Seite auf Lebensunterhalt, mit der Bestätigung, das ich nicht vermögend (z.B. unter 100.000,-€) bin und erhalte somit meine Lebensleistung (ähnlich des damaligen, oder heutigen Arbeitslosengeldes).

Nun beginnt ein Gespräch, warum ich denn kein eigenes Einkommen hätte, um die Umstände heraus zu finden, die dazu geführt haben, das weder ein eigenes Einkommen, noch eine Beschäftigung da ist, und wie es mir sonst so im Leben so geht. Alles, was hier nun heraus gefunden wird, kommt nur der betroffenen Personen, als Angebote zur Hilfe zur Lösung der Probleme, zu gute. Es gibt jedoch nicht den geringsten Zwang. Wird jede mögliche Hilfe abgelehnt, wird dies schriftlich bestätigt, und Hilfe zum Lebensunterhalt gibt es dennoch, wenn erwünscht.

Jedem Menschen werden jedoch (sofern nicht gegeben)

    ausreichend gesunde Nahrung, Bildung, Rechtsberatung und -Vertretung, sowie ein Dach über den Kopf, jede notwendige medizinische Versorgung, sowie Zahnersatz,

      mit ausreichend

        sauberes Wasser, Energie für Heizung und Kühlung, betrieb allen Lebensgerechten Geräte, Unterhaltung, Kommunikation, Information, Möbel zur Ordnungshaltung sowie der Gemütlichkeit, ausreichende Kleidung für jedes Wetter,

      sowie zusätzlich

        ÖPV personentransport (mind. 10km tgl - auch aufsparbar), Telekommunikation (wenigstens 1 Stunde tgl.), und Informationszugang

      jeder Person des eigenen Bedarfs,

    zur Verfügung gestellt.

    jedoch ohne jeden Reichtum !

Die Regierung sorgt im Auftrag des Staates durch dessen teilnehmenden Menschen, finanziert durch Steuern jener, die über 100.000,- € jährlich (gut 8t.mtl.) verdienen, für dessen Umsetzung. Einkommende bis mindestens 30.000,- € (2.500,- € mtl.), oder eben die genannten 100.000,- €j., zahlen gar keine Steuern, oder sonstige Abgaben.

Ist höherer Komfor erwünscht, muß dafür eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden, um dafür zahlen zu können.

Jedem Menschen steht die freie Wahl zur Beschäftigungsaufnahme nach Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz, und die Ablehnung jeder unerwünschten Tätigeit (Job) nach Artikel 12 Absatz 3 Grundgestz zu.

Es gibt keine Sanktionen,

    die ohnehin laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtsurteil von Feb. Jahr 2010, nach Artikel 1, und 20 Absatz 1 Grundgesetz, verfassungswidrig sind. BVG Urteilsspruch "der Regelsatz nach Arbeitslosengeld 2 ist nicht verfassungskonform.

sondern Unterstützung und Hilfen, überall, wo es nach Wunsch der betroffenen Personen nötig, oder jedenfalls sinnvoll ist.

Selbst, wenn hier unterschiedlicher Meinung - halten wir uns an diese Grundsätze.

Jedem Menschen - egal welcher Herrkunft, Geschlecht, Hautfarbe, Glauben, oder wie auch immer sonst anders geartet, wird geholfen, eine eigens erwünschte Tätigkeit tun zu können.

Dies müsste nun genauer ausgeklügelt werden, wer wann warum wieviel tun sollte. Niemand will ein lebenlang auf den tod wartend im Bett liegen, oder auf der Coutch vor der Glotze hängen müssen, oder ausschließlich nur mit Freunden Spaß haben (was nebenbei gesagt aber auch wichtig ist), was viele aus Möglichkeitslosigkeit, der Umstände wegen, oder einige Industrielle Erben, oder Familienmitglieder auf Kosten der Gesellschaft tun. Dies finden wir ebensowenig gut, wie - wenn Nichtindustriellen, Mittellosen, nicht ausreichende Unterstützung gegeben wird, man sich (wir uns) aber "sozial" nennt.