gegen Ausbeutung

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Grundsätzliches
Alles hier geschriebene gilt grundsätzlich für alle in einer Region lebenden Menschen, und nur der Einfachkeit halber hier nur in männlicher Form geschrieben, außer es geht auf einer Seite spezifisch um eine bestimmte Personen- gruppe.
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....gemeinsam ist alles genau so stark, wie die "Anzahl" der Gemeinschafts-
beiteiligten !






Dies ist unsere Vorstellung von freier und vor allem nach Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz, sozialer Marktwirtschaft.

Wir sind grundsätzlich auch gegen Ausbeutung.

Jeder Mensch soll zunächst grundsätzlich mit dem nötigsten ausgestattet werden, ohne dafür eine Leistung erbringen zu müssen.

Das leider nur topverdiener kaum, bis keine Steuern und Sozialabgaben zahlen, und Erwerbstätige, neben Indirekten Steuern, wie Mehrwertsteuer, Mineralölsteuern

    die bei Kauf von Dingen, oder bezahlen, an den Händler gezahlt werden, der diese dann abführen muß
zahlen Erwerbstätigte mit Einkommen von 25, bis 125 Tausend € Jahreseinkommen (also zwischen 2.500,-€ und fast 10.500,-€ mtl.) immerhin ca. 80% aller Einkommensteuern + etwa selbigen Betrag an Sozialabgaben.

Da sieht man, wer die

    im Verhältnis zum Einkommen, bzw. dem, was zum Leben benötigt wird
die höchsten und meisten Steuern zahlt. Steuern müssten an dem berechnet werden, das man nicht ausgibt und spart. Je mehr, desto höher der %satz dafür.

Wir wollen einen Steuerfreibetrag von 2.000,-€ mtl. Und darüber hinaus sollte für alles darüber liegende 20% bis eine Mio. € Jährlich, und dann 90% Steuern gezahlt werden. Und alle Sozialabgaben, Gebühren, und ähnliche Kosten, außer Strafgelder, aus Steuern finanziert werden.

Dazu eine Vermögenssteuer von ebenso 20% für alles über 10 Mio.€, progressiv gesteigert bis hin zu 90% für alles über einer Milliarde €.

Wir wollen, das jeder Mensch einer Tätigkeit eigener Wahl, nach Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz....

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

... nachgehen kann, während man ansonsten abgesichert ist, und somit nicht gezwungen ist, einer Beschäfigung nach noch gültigem "§31 SGB II zumutbarkeit von Arbeit" genötigt wird (was nebenbei gesagt ohnehin ein Straftatbestand der Nötigung § 240 STGB" darstellt.)